ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Preisgestaltung:
Die im Kaufvertrag genannten Preise beinhalten noch nicht die MwSt. Diese ist zusätzlich zu entrichten. Falls sich der Listenpreis des Händlers für die Kaufsache bis zur Lieferung ändert, gilt der Listenpreis bei der Lieferung, wenn die Lieferung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach Abschluss dieses Kaufvertrages erfolgen soll. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet. an den Händler Verzugs-Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Händler vorbehalten.
2. Beschreibungen:
Die zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbarten Parameter bestimmen den Vertragsgegenstand unabhängig von bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten, Schriftstücken, Katalogen etc.
3. Eigentumsrechte
a) Der Händler behält sich bis zur voltständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Kaufsache vor. Bis dahin darf der Käufer die Kaufsachen weder veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen noch sonst wie Dritten zugänglich machen. Bei einer Pfändung der Kaufsachen von dritter Seite hat der Käufer den Händler sofort zu verständigen und ihm alle Kosten einer etwaigen Intervention zu ersetzen.
b) Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Dem Händler steht jedoch das Recht zu, über die Kaufsachen, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen. Bei vollständiger Zahlung aller Forderungen des Händlers wird dieser dem Käufer unter Beachtung einer angemessenen Lieferfrist gleichartige Kaufsachen liefern. Der Händler ist berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Verwertung und Tilgung der Restschuld zurückzuholen. Der Besteller ist verpflichtet, uns den Besitz der Waren zu verschaffen und dem Händler oder dessen Beauftragten den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der üblichen Geschäftszeiten zu gestatten. Das Herausgabeverlangen oder die Inbesitznahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Auftrag dar.
4. Lieferung und Übergabe
a} Den Versand der Kaufsachen nimmt der Händler an den vom Käufer bestimmten Ort vor. Die Frachtkosten ab Auslieferungsstelle des Händlers innerhalb der BRD trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Kaufsachen die Auslieferungsstelle des Händlers verlassen. Eine evtl. Transportversicherung ist Sache des Käufers.
b) Die Lieferung erfolgt zu dem im Kaufvertrag genannten voraussichtlichen Liefertermin.
c) Liefert der Händler nicht bis zu dem im Kaufvertrag genannten voraussichtlichen Termin, kann der Käufer nach Ablauf von sechs Wochen dem Händler eine Nachfrist von drei Monaten setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Kaufvertrag zurücktrete. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer im Falle verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung nicht zu, es sei denn, der Händler hat für Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit gesetzlich zu haften. Die Haftung ist gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne MwSt. der Kaufsache, mit deren Lieferung sich der Händler im Verzug befand, begrenzt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen Höherer Gewalt, bei staatlichen Maßnahmen sowie bei Streik, Aussperrung und Aufruhr. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Hersteller oder Unterlieferanten des Händlers eintreten.
d) Der Händler wird die Kaufsachen im Aufstellraum entsprechend dem Auftrag beim Käufer installieren und in betriebsbereiten Zustand versetzen.
e) Die Übergabe an den Käufer gilt nach Installation der Kaufsachen, der Durchführung eines Routine-Prüfprogramms des Händlers und der Ausfertigung eines Übergabescheines durch den Händler oder seines Beauftragten als erfolgt. Der Übergabeschein enthält Angaben über alle installierten Einheiten der Kaufsache und das Übergabedatum:
5. Gewährleistung
a) Der Händler übernimmt bei neu hergestellten Kaufsachen die Gewährleistung dafür, dass diese frei von Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Teile, die der Käufer unverzüglich als schadhaft gemeldet hat, spätestens innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Übergabe gemäß Ziffer 4e dieser AGB. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Händlers auf eine kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile. Die ausgetauschten Teile werden Eigentum des Händlers. Die Nachbesserung oder der Austausch der schadhaften Teile wird innerhalb angemessener Frist vorgenommen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
b) Bei gebrauchten Kaufsachen wird keine Gewährleistung übernommen.
c) Die Nachbesserung oder der Austausch der schadhaften Teile ist nach Möglichkeit am Aufstellungsort der Kaufsache beim Käufer vorzunehmen. Zu diesem Zwecke hat der Käufer, dem Händler oder von ihm Beauftragten zeitlich und räumlich ungehinderten Zugang zu den Kaufsachen zu gewähren.
d) Der Käufer kann die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten nur während der beim Händler üblichen Geschäftszeiten verlangen. Sollten die Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Käufers außerhalb der beim Händler üblichen Geschäftszeit durchgeführt werden, sind dafür vom Käufer die Mehrkosten zu den beim Händler jeweils geltenden Preisen zu entrichten.
e) Wünscht der Käufer Sonderleistungen, die über den Rahmen der Gewährleistungsarbeiten hinausgehen, werden dafür die jeweils beim Händler geltenden Preise in Rechnung gestellt
f) Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als vom Händler beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwendet wird oder die Kaufsachen aus der BRD ausgeführt werden. Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den Käufer oder sein Personal, Fehler an dem vom Käufer bereitzustellenden Installationen, Verstöße des Käufers gegen die Vorschriften des Händlers zur Vorbereitung des Aufstellungsortes oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers, seines Personals oder Dritter zurückzuführen sind.
g) Weitere Ansprüche stehen dem Käufer gegen den Händler nicht zu. Ausgeschlossen sind insbes. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Kaufsachen selbst entstanden sind, wie bei Verlust aufgezeichneter Daten. Dies gilt nicht, wenn der Händler für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit o. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu halten ist. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 6.6% des Kaufpreises ohne MwSt. derjenigen Kaufsache, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.
6. Haftung
Der Händler haftet nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Kaufvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er haftet nicht für Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Kaufvertrages, aus positiver Vertragsverletzung sowie wegen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie Beratungs- und Unterstützungsleistungen, es sei denn, dass der Händler für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Hierbei ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer derjenigen Kaufsache, die den Schaden verursacht halt begrenzt.
7. Ausbildung des Käuferpersonals
Der Händler bietet dem Verkäufer die Ausbildung geeigneter Mitarbeiter hinsichtlich der Bedienung und/oder Programmierung der Kaufsache zu den bei ihm jeweils geltenden Bedingungen und Preisen an.
8. Zubehör und Datenträger
Sämtliches Zubehör und alle Datenträger für die Kaufsache befinden sich im Verkaufsprogramm des Händlers. Auf Wunsch wird der Händler dem Käufer derartiges Zubehör und Datenträger zu den bei ihm gültigen Preisen und Bedingungen zu verkaufen.
9. Datenschutz
Der Händler ist verpflichtet, Daten und Informationen des Käufers, die als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zu halten. Der Händler erklärt, dass alle seine Mitarbeiter, die bei der Datenverarbeitung beschäftigt sind, nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
10. Teilnichtigkeit
Sollten Teile des Kaufvertrages oder dieser AGB nichtig sein o. rechtsunwirksam werden, gelten die restlichen Bestimmungen weiter. Die Vertragspartner werden dann den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausfegen u. gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg so weit wie möglich erreicht wird.
11. Schriftform
Der Kaufvertrag beinhaltet alle Abmachungen zwischen den Vertragspartnern. Alle nicht in den Kaufvertrag aufgenommenen Abmachungen sind für und gegen den Käufer und den Händler unwirksam. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
12. Erfüllungsort für Zahlung:
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Händlers.
13. Inkrafttreten
Der Kaufvertrag wird mit Unterzeichnung der Bestellung durch den Käufer und die Gegenzeichnung einer Kopie dieser Bestellung durch den Händler rechtswirksam. Der Käufer ist nach seiner Unterzeichnung drei Monate an seine Bestellung gebunden. Bei Rücktritt vom Auftrag
wird eine Rücktrittsgebühr von 20% des Auftrages fällig.
Dresden, den 01.07.1998